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Umsatzsteuervergütung: Dieses Jahr noch doppelt profitieren
Beantragen Sie noch bis zum 31.3. Ihre Umsatzsteuervergütung für 2009 und holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück, die in den üblichen Ausgaben Ihrer Mitarbeiter im Ausland, wie z. B. Hotelübernachtung oder Mietwagen enthalten sind.
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