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Geschäftsveräußerung auch bei neuen Verträgen
Eine Geschäftsveräußerung unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn der Betrieb im Ganzen betroffen ist und entweder entgeltlich übereignet oder in einen anderen Betrieb eingegliedert wird. Dadurch sollen dem übernehmenden Unternehmen Steuerzahlungen erspart werden, die seine Liquidität massiv beeinträchtigen könnten.
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