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Pflicht zur Sofortmeldung auch für Minijobber
Pünktlich zum Frühjahr öffnen viele Gastronomiebetriebe wieder Ihre Pforten. Oft wird dabei vergessen, dass die Gastronomie zu den sofortmeldepflichtigen Branchen gehört und somit bereits seit 2009 vor Beschäftigungsbeginn des Arbeitnehmers eine Sofortmeldung erstattet werden muss. Diese Sofortmeldepflicht gilt auch für die Minijobber in Ihrem Betrieb. Versäumen Sie also nicht, diese ebenfalls frühzeitig zu melden.
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