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Midijob bei einem Verein
Was ist bei Einstellung eines Midi-Jobbers (Arbeitgeber ist ein gemeinnütziger Verein) alles zu beachten? Wo muß der Job angemeldet und wohin die SV-Beiträge abgeführt werden? Eventuell Literaturhinweise, wo ich hierzu nachlesen kann.
Danke im Voraus!
Nefertari
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Guten Tag,
für die Anmeldung des Midijobbers ist der Arbeitgeber (hier der Verein) zuständig. Es gelten die Meldevorschriften der Sozialversicherung. Einige Informationen finden Sie in dieser Serie zu den Sozialversicherungsmeldungen (www.experto.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/meldungen-zur-sozialversicherung-beginn-und-ende-der-beschaeftigung-teil-2.html).
Die Anmeldung und auch die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Wie die Beiträge sich berechnen finden Sie in der Serie zu den Gleitzonenarbeitnehmern (Midijob: Arbeitnehmer in der Gleitzone).
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Wehrstedt