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Tauchausbildung nach Norm: Selbstständiger Taucher DIN EN 14153-2
Die zweite Stufe der Tauchausbildung soll den Tauchschüler befähigen, eigenständig Tauchgänge mit anderen Tauchern dieser Ausbildungsstufe durchführen zu können. Allerdings unterliegt man als selbstständiger Taucher auch Einschränkungen, sofern nicht eine entsprechende Zusatzausbildung vorliegt oder man von einem Tauchgruppenleiter begleitet wird.
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