Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Vorauszahlungen an das Finanzamt
Stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an vom niedrigeren Steuersatz bei der Körperschaftsteuer profitieren. Der Steuersatz beträgt ab 1.1.2008 15 % statt wie bisher 25 %. Außerdem wurde die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag auf 3,5 % vereinheitlicht. Die Bemessungsgrundlagen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer wurden vergrößert. Je nach Einzelfall kann dies zu steuerlichen Mehr- oder Minderbelastungen führen. Sie sollten daher die Vorauszahlungen an das Finanzamt angleichen. Denn wenn Sie so viel an Vorauszahlungen leisten wie im letzten Jahr, zahlen Sie vermutlich zu viel.
Ganzen Artikel anzeigen