Wann Sie mit unangemeldetem Besuch vom Finanzamt rechnen müssen
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 14.07.2008, 08:01
Wann Sie mit unangemeldetem Besuch vom Finanzamt rechnen müssen
Das Finanzamt darf seit dem 01.01.2002 ohne vorherige Ankündigung in Betrieben eine so genannte Umsatzsteuernachschau durchführen. Nach § 27b UStG können Finanzbeamte Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten unangekündigt betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein können.
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