Das Steuergeheimnis
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 10.03.2011, 08:09
Das Steuergeheimnis
"Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren", so lautet der erste Satz der Abgabenordnung, § 30. Steuerdaten dürfen aber an Sozialbehörden und bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten sogar an Dritte weitergegeben werden. Überprüfen Sie jetzt, ob das Ihrer GmbH vielleicht zu Gute kommen kann.
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