Betriebsprüfung: Wenn ein Strafverfahren droht
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 26.05.2010, 12:55
Betriebsprüfung: Wenn ein Strafverfahren droht
Das ungeliebte Thema Betriebsprüfung könnte nun auch für Sie an Bedeutung gewinnen, denn die Maßnahmen der Betriebsprüfer haben sich erheblich verschärft. Laut Gesetz darf der Betriebsprüfer nun bereits die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) einschalten, wenn die mögliche Straftat noch gar nicht nachgewiesen ist.
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