Betriebserwerber: für alte Steuerschulden haften
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 18.10.2009, 20:15
Betriebserwerber: für alte Steuerschulden haften
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass einige Betriebserwerber aufgrund fehlender Informationen für die alten Steuerschulden des Unternehmens aufkommen mussten. Kann der alte Betrieb nicht zahlen, wendet sich das Finanzamt erst einmal an den Betriebserwerber.
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