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Hallöchen!
ich bekomme als ehemaliger Soldat zur Zeit noch Übergangsgeld vom Bund und mache nebenbei einen Minijob.da verdiene ich maximal 220 Euro im Monat.
Meine Lohnabrechnung habe ich an die WBV geschickt, da ja der Minijob anzeigepflichtig ist. Auf der Lohnabrechnung steht Steuerklasse 1, diese habe ich auch beim Übergangsgeld.
Jetzt rief mich die nette Dame von der WBV an und meinte, ich solle das bitte noch einmal prüfen, ob Steuerklasse 1 beim Minijob richtig ist.
Habe mich deswegen schon mit einigen Leute unterhalten, aber so richtig weiß keiner was.
welche Steuerklasse sollte auf der Lohnabrechnung beim Minijob stehen?
vielen Dank für hilfreiche Antworten
herzliche Grüße, Robert
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Lieber Robert,
grundsätzlich ist es so, dass der erste Minijob bis 400 € durch den jeweiligen Arbeitgeber pauschal "besteuert" werden muß. Das heißt, dieser Arbeitgeber führt Abgaben in Höhe von zur Zeit 30% an die Bundesknappschaft ab. Die Steuerklasse ist für den ersten Minijob irrelevant, eben wegen der pauschalen Abgaben. Und der erste Minijob taucht nicht in der Steuererklärung auf.
Sollten Sie einen zweiten Minijob annehmen, dann muß dieser mit der Steuerklasse IV ganz normal versteuert werden. Die Einkünfte des zweiten Minijobs werden dann auch bei der Steuererklärung mit angegeben und beeinflussen die Höhe der Steuerzahllast bzw. Steuerrückerstattung.
Herzliche Grüße
Helga Peller