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Vergessene Abschreibungen können Sie nachholen
Haben Sie eventuell vergessen, in den letzten Jahren Abschreibungen für ein Wirtschaftsgut (AfA)geltend zu machen, zu der Zeit, als sich noch kein Steuerberater um diese Angelegenheiten gekümmert hat? Dann gibt es jetzt eine gute Nachricht: Diese Abschreibungen können nachgeholt werden, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden hat.
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