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Wie Sie mit Rückstellungen bei der Altersteilzeit rechnen
Im so genannten Blockmodell arbeitet der Mitarbeiter in der ersten Phase im bisherigen Umfang in der Firma, in der zweiten Phase wird er von der Arbeit freigestellt. Verpflichtet sich Ihr Unternehmen in einer Vereinbarung über Altersteilzeit im Blockmodell, dem jeweiligen Mitarbeiter in der Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz seines bisherigen Gehalts zu zahlen, so können Sie bereits während der aktiven Zeit des betreffenden Mitarbeiters eine Rückstellung bilden. Wie bringen Sie aber das Finanzamt dazu, dies zu akzeptieren?
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