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Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der Sockelbetrag des Elterngeldes - wie viele andere staatliche Leistungen auch - dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Steuerpflichtige sollten daher prüfen, ob im Folgejahr Steuernachzahlungen ins Haus stehen.
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