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Oft vergessene Betriebsausgabe: Möbel
Als Betriebsausgabe können Sie auch Möbel geltend machen. Was für Einbau-, Sitz- und Ruhemöbel in Ihrem Büro gilt, lesen Sie hier. So weit Sie Ihre Belege für das Jahr 2009 noch haben, können Sie über den Betriebsausgabenabzug die Ausgaben für 2009 erhöhen und den steuerpflichtigen Gewinn senken.
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