Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Die neue Reichensteuer
Die "Reichensteuer" ist da: Ledige mit Einkünften ab 250.000 ? und Verheiratete ab 500.000 ? müssen seit dem 1. Januar 2007 einen Spitzensteuersatz von 45% (sonst 42%) zahlen. Nur gewerbliche und freiberufliche Einkünfte bleiben von diesem Steuerzuschlag für Besserverdienende ausgenommen. Sinn und Zweck des unter dem Namen "Reichensteuer" bekannt gewordenen Steuerzuschlag sind umstritten. Immerhin gibt es genügend Gestaltungsmodelle, mit denen sich das Einkommen unter die Bemessungsgrenze drücken lässt.
Ganzen Artikel anzeigen