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Nachträgliche Schuldzinsen
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb, Sicherung oder Erhaltung Ihrer Einnahmen in Zusammenhang stehen. Dieser Grundsatz ist in § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG manifestiert. Folglich können die Aufwendungen für Schuldzinsen eines betrieblichen Darlehens auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen eingestellt wird. Allerdings sieht die Sache bei nachträglichen Schuldzinsen leider nicht ganz so einfach aus.
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