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Kein Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt
Im Besteuerungsverfahren hat ein Steuerpflichtiger kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht in seine, beim Finanzamt über ihn geführten, Unterlagen. Die Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung (AO), die sich auf das Besteuerungsverfahren beziehen, sehen ein deratiges Recht nicht vor.
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