Handy finanzamtsicher abrechnen
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 24.04.2008, 13:52
Handy finanzamtsicher abrechnen
Handy und Autotelefon gehören zur Grundausstattung vieler Unternehmen. Insofern ist es verwunderlich, dass die lohnsteuerlichen Probleme noch nicht abschließend geklärt sind.Die Oberfinanzdirektion Frankfurt a.M. hat mit ihrer Verfügung vom 4. 3. 2003, S 2354 A - 39 - St II 30, ausführlich Stellung genommen. Die Beamten stellen in ihrer Anweisung klar, dass die steuerliche Behandlung für ein Autotelefon, ein Handy oder ein Mobiltelefon absolut identisch ist.
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