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Geschenke an Geschäftsfreunde unter steuerlichen Gesichtspunkten
Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dies gilt allerdings nicht, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Bis zu einem Betrag von 35 Euro pro Jahr sind Geschenke an Geschäftsfreunde steuerlich unschädlich.
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Geschenke an Geschäftsfreunde
"Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden"
Diese Passage ist mir noch nicht ganz klar. Was genau ist unter "getrennt" zu verstehen? Könnte man das noch weiter spezifizieren?
"Aufsplittung" nicht erlaubt
Ich denke, man sollte auch noch ergänzen, dass eine "Aufsplittung" nicht erlaubt ist. Das heisst, es ist nicht erlaubt, dass man ein Geschenk einfach in zwei Teile auf der Rechnung aufteilen lässt (z.B. einen Korkenzieher für 30 Euro und eine hochwertige Holzverpackung für 20 Euro). Anscheinend sind schon einige auf die Idee bekommen, so die 35 Euro Grenze zu umgehen - aber wie gesagt ist das nicht zulässig