Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Geschäftswagen gesondert vereinbaren
Wenn Ihre Firma Ihnen einen Geschäftswagen zur Verfügung stellt, vereinbaren Sie die private Nutzung am besten in Ihrem Anstellungsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung. Gibt es keine Dienstwagenvereinbarung und Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer, glaubt das Finanzamt eventuell an eine versteckte Gewinnausschüttung (BFH, 23.02.2005, Az. I R 70/04).
Ganzen Artikel anzeigen