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Gebrauchte Wirtschaftsgüter sonderabschreiben
Verwenden Sie für die Herstellung eines Wirtschaftsguts mehr als 10% gebrauchte Bestandteile, handelt es sich insgesamt um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut. Folglich haben Sie keinen Anspruch auf eine Investitionszulage und dürfen auch keine Sonderabschreibung vornehmen.
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