Gegen einen Verwaltungsakt Ihres Finanzamts – wie z.B. einen Lohnsteuerhaftungsbescheid – können Sie sich mit einem Einspruch wehren. Ihr Einspruch hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie ihn fristgemäß, das heißt innerhalb eines Monats einlegen. Diese Monatsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts.
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