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Finanzamt muss sich an Kosten für 2-tägige Betriebsausflüge beteiligen
Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich seine Jahrzehnte alte Alles-oder-Nichts-Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Reisekosten für Arbeitgeber aufgegeben hat, überraschen die BFH-Richter jetzt mit einer weiteren arbeitgeberfreundlichen Entscheidung. Danach können Sie Ihre Aufwendungen für Betriebsausflüge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie sich über zwei Tage hinzieht.
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