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Falscher Briefbogen? Vorsteuerabzug gefährdet!
Betriebsprüfer werden immer eifriger, Eingangsrechnungen daraufhin zu prüfen, ob sie wirklich alle Mindestangaben enthalten - und ob diese auch tatsächlich stimmen. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorsteuerabzug konsequent gestrichen. Das zeigt folgender Fall.
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