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Entlastungsbetrag nur für einen Elternteil
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nach einem aktuellen Urteil des BFH nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält (BFH, Urteil v. 28.4.2010 - III R 79/0
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