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Einspruch gegen den Steuerbescheid
Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung war der 31. Mai bzw. der 2. Juni. Wenn Sie in den nächsten Wochen Ihren Einkommensteuerbescheid 2002 erhalten, sollten Sie Ihre Steuerschuld bzw. Ihr Guthaben genau prüfen und bei Unklarheiten vorsichtshalber rechtzeitig Einspruch einlegen. Wenn Sie ohne Steuerberater arbeiten, prüfen Sie Ihren Steuerbescheid selbst auf etwaige Fehler. Stellen Sie fest, dass der Finanzbeamte Ihre in der Steuererklärung geltend gemachten Aufwendungen nicht anerkannt hat, können Sie Einspruch einlegen. Hierzu haben Sie einen Monat Zeit.
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