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Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist kein Kassenbuch erforderlich
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss nicht jeder Barverkauf in einem Kassenbuch erfasst werden. Für Bilanzierer, mit Ausnahme von Einzelhändlern, ist dies Plicht. Es reicht völlig, wenn Sie die einzelnen Belege geordnet aufbewahren. Normalerweise sind das die fortlaufend nummerierten Belege einer Registrierkasse.
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