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Experte
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EDV-Anlage als Betriebsausgaben abschreiben
Ihre gesamte EDV-Anlage zählt inzwischen nicht mehr nur als ein Wirtschaftsgut. Sie schreiben oder setzen jede einzeln auf der Rechnung ausgewiesene Hardware-Komponente als Betriebsausgabe ab, z.B. Zentraleinheit, Tastatur, Bildschirm und Drucker (Oberfinanzdirektion Magdeburg, 16.04.2002, AZ: S 2354 - 5 - St 222).
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