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Sind Computerprogramme geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Viele Computerprogramme gibt es schon für unter 1.000 Euro. Hier stellt sich die Frage, ob solche Programme abgeschrieben werden müssen oder ob Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) erfasst beziehungsweise in den Sammelposten eingestellt werden können.
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