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Bank-Kontoauszüge: Vorlage beim Finanzamt
Nach einem BFH-Urteil (BFH, Urteil vom 24.02.2010 - II R 57/0
darf das Finanzamt im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank in der Regel nicht die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. Der Anspruch auf Vorlage der Kontoauszüge besteht erst dann, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nicht erteilt hat, die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen.
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