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Unternehmensübertragung: Steuerliche Freibeträge nutzen!
Kein Geheimnis: Schenkungen und Erbschaften unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Was weniger bekannt ist: Bei der Übertragung von Betriebsvermögen greift die Steuer meist nicht nur für diesen Vorgang; für die Ermittlung der Steuerbelastung werden sämtliche unentgeltlichen Übertragungen an eine Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.
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