Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Auch das sind Betriebsausgaben: Dekoration fürs Büro
Sie machen Ihr Büro schöner - und das Finanzamt ist mit dabei! Es arbeitet sich einfach besser in einer angenehmen Atmosphäre. Ein hübscher Teppich, Bilder an der Wand und Blumen sind steuerlich kein Problem, denn die Kosten hierfür fallen unter Betriebsausgaben.
Ganzen Artikel anzeigen