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Wohnmobil kann steuerlich absetzbar sein
Wenn Sie fernab Ihrer Heimat arbeiten, und am Arbeitsort in einem Wohnmobil übernachten, können Sie die Kosten für die Einrichtung, Kalt- und Warmmiete, Heimfahrten etc. unter Umständen im Rahmen der Werbungskosten als "doppelte Haushaltsführung" von der Steuer absetzten. Was vielen nicht bekannt ist: Die zweite "Wohnung" kann auch ein Wohnmobil sein, das fest vor Ort steht und den Anforderungen eines Zweithaushaltes genügt.
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