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Vermeiden Sie die lästige Buchführungspflicht!
Wenn Sie als Gewerbetreibender jetzt Ihre Steuererklärung 2007 erstellen, achten Sie peinlich genau auf die noch geltende Gewinngrenze von 30.000 ?! Rutscht Ihr Gewinn über diese Grenze, haben Sie 2008 die Buchführungspflicht am Hals und können Ihren Gewinn nicht länger mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Darum geht's:
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