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Studienreisen: Reisen bildet – und spart Steuern
Bei Studienreisen (z.B. für Lehrer) erkennen die Finanzämter die Kosten oft nicht an. Die Begründung: Es gebe "einen persönlichen Erlebniswert" und deshalb seien die Reisen keine (steuerlich absetzbare) Fortbildung, sondern ein (allein zu zahlendes) Privatvergnügen. Vor Gericht bekommen allerdings viele Steuerzahler Recht.
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