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Steuern: Den PC lukrativ abschreiben
Seit 2008 können Sie Ihren PC bei den Steuern nicht mehr so ohne weiteres über drei Jahre abschreiben, wie es die AfA-Tabelle vorsieht, sondern müssen ihn oft über fünf Jahre abschreiben. Grund hierfür ist die 2008 eingeführte Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Dennoch haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren PC besonders lukrativ abzuschreiben.
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Ausführung zur Software ist falsch
Haben Sie schon mal in den R 5.5 u. R 6.13 der EStR nachgelesen!
Dort ist das sog. Trivialprogramm aufgeführt, welches abnutzbar, beweglich und selbständig nutzbar ist.
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