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Experte
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Steuern: Ein häusliches Arbeitszimmer absetzen
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ansonsten dürfen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr abschreiben.
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