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So kleinlich darf das Finanzamt bei Fahrtkosten nicht sein
Auf kleinere Ungereimtheiten im Fahrtenbuch reagiert das Finanzamt manchmal allzu pedantisch. Aber eine Abweichung vom Routenplaner ist nicht gleich als Fehleintragung zu werten. Im Fall einer Geschäftsfrau wurde gleich das ganze Fahrtenbuch für ungültig erklärt und verlangt, die Fahrtkosten nach der 1%-Methode zu versteuern.
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Expertin für Interkulturelle Kommunikation, Kommunikation