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Experte
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Lohnsteuerjahresausgleich: Als Selbstständiger haben Sie 4 Jahre Zeit
Gute Nachricht für alle, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben und eventuell noch einen Lohnsteuerjahresausgleich aus vorangegangener Festanstellung machen können: Diesen Lohnsteuerjahresausgleich können Sie auch jetzt noch nachholen. Vorausgesetzt, seitdem sind nicht mehr als vier Jahre Zeit vergangen.
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