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Experte
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Kostenerstattung für doppelte Haushaltsführung bei "Kettenabordnungen"
Die Zwei-Jahres-Frist ist aufgehoben; Sie können die Ihrem Mitarbeiter entstehenden Kosten zeitlich unbegrenzt erstatten. Durch das Steueränderungsgesetz 2003 ist seit 01.01.2004 die bis dahin geltende Frist für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben.
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Expertin für Naturheilkunde