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Wann das Finanzamt Ihren Betrieb als "Liebhaberei" einstuft
Bestimmt haben Sie schon mal im Zusammenhang mit dem Finanzamt den Begriff "Liebhaberei" gehört. Dieser findet sich zwar in keinem Gesetzestext, ist aber beim Finanzamt und Finanzgericht üblich. Unter Liebhaberei versteht man eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Expertin für Interkulturelle Kommunikation, Kommunikation