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Fahrtenbuch: Sie dürfen nicht nachträglich Einträge erstellen
"Führen Sie doch mal mein Fahrtenbuch." Nicht wenige Chefs delegieren einfach die lästige Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, an ihre Sekretärin weiter. Doch passen Sie auf: Das Thema Fahrtenbuch beschäftigt in schöner Regelmäßigkeit die deutschen Gerichte. Der Grund liegt auf der Hand: Kann ein Betriebsprüfer es verwerfen, kann er gleich die ersten Euros auf der Einnahmenseite des Finanzamts verbuchen.
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