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Das Fahrtenbuch darf kleinere Mängel aufweisen
Der Bundesfinanzhof hatte harte Anforderungen an das Fahrtenbuch gestellt, woraufhin die Finanzämter oft auch bei kleineren Mängeln Lohnsteuernachzahlungen forderten. Sie unterwarfen die private Nutzung des Dienstwagens nachträglich der 1%-Regelung und nahmen den Arbeitgeber in Regress. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt einen Riegel vorgeschoben.
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Expertin für Homöopathie, Kinder- & Jugendgesundheit