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Eltern sollten nicht immer für Kinder "haften"
Wenn Sie als Eltern für Ihr volljähriges Kind Geldschulden übernehmen, können Sie diese Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen (FG Rheinland-Pfalz, Az.:6 K 1358/0
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