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Experte
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Eigenbelege in der Steuererklärung
Wenn Ihnen Beleg fehlen, Ihnen aber die Aufwendungen entstanden sind, können Sie bei ihrem Finanzamt Eigenbelege einreichen. Dies sollte aber zeitnah erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausgaben beruflich eindeutig notwendig sind und der Höhe nach glaubhaft. Ein Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts vom 24.10.1991(BStBl 1999 II, S. 19
zur Glaubhaftigkeit von Mehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, unterstützt Sie dabei.
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