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Welche Kosten kann ich bei einer Dop. Haush.f. mit Wohnmobil bei einer Steuererklärung einrechnen, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind (ob das Wohnmobil hier 6 Monate abgemeldet steht oder auf einem Grundstück in der Nähe der neuen Arbeit ist ja letztendlich egal)? Die Heimfahrten werden dann mit meinem anderen Auto erfolgen.
Welche Mietkosten genau sind zu übernehmen? Wie verhält es sich mit Strom und Gas (Heizung), Wasser? Welche anderen Kosten sind absetzbar?
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Lieber Gysie,
mit dem Wohnmobil und der doppelten Haushaltsführung ist das so eine Sache. Wird das Wohnmobil auch für Familienheimfahrten verwendet, erkennt das Finanzamt keine doppelte Haushaltsführung an.
Wenn Sie aber das Wohnmobil zum Beispiel auf dem Firmengelände oder am Arbeitsort stehen lassen und mit dem Zug oder Bus nach Hause fahren und weisen dies dem Finanzamt per Belege nach, dann klappt es normalerweise mit dem Ansatz einer doppelten Haushaltsführung.(Fahrkarten)
Mit einem Auto nach Hause zu fahren dürfte in diesem Fall schwieriger sein......da bräuchten Sie Zeugen, die dies bestätigen. hmmmm...
Anders bei einem Wohnwagen, der am Arbeitsort stehen bleibt. Dann könnten Sie auch die Kosten für die Heimfahrten per Auto ansetzen.
Kosten, die ansetzbar sind bei vorgnanntem Steuermodell:
- Kosten des Standplatzes
- Strom
- Heizung
- Abschreibung
- Fahrtkosten per Zug/Bahn
- Versicherung des Wohnmobils
Herzliche Grüße
Helga Peller
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Danke für die prompte Antwort!
Was fällt aber unter Abschreibung? Verstehe ich nämlich nicht. Und, kann ich keine ortsübliche Miete ansetzen? Sagen wir für ein 10 m² großes Zimmer in einer WG?
Wenn mir die Stellplatzinhaberin bestätigt, dass ich mit meinem anderen Auto zum Zug bin, um dann mit dem Zug heimzufahren? Muss nämlich wegen einer günstigen Zugverbindung ca.50 Kilometer (einfach) zu einem günstig gelegenen Bahnhof fahren, um dann quasi bis zur Haustür zu fahren.
Heimfahrten währen dann also Fahrtkosten (nicht mit Womo) + Zugfahrt
Geht das? Bin nämlich gerade am Rechnen wie am Besten?
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Lieber Gypsie,
Abschreibung bedeutet, dass ich die Anschaffungskosten des Wohnmobiles auf die Zeit der Nutzungsdauer steuerlich geltend machen kann.
Wenn das Wohnmobil zum Beispiel 20.000 € gekostet hat und man geht in diesem Beispiel von einer Nutzungsdauer von 8 Jahren aus, dann könnten Sie im Prinzip 2.500 € als Kosten/Abschreibung pro Jahr ansetzten, die sich dann auf die Steuererstattung auswirken. Das Finanzamt wird aber noch einen Anteil für "Privat"anrechnen, wenn Sie z.B. damit in Urlaub fahren.
Pauschal eine "Miete" anzusetzen.......wird wohl nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich sein. Zumindest kenne ich im Moment kein Urteil diesbezüglich!
Und dann noch Vorsicht, wenn Sie z.B. das Wohnmobil für ein halbes Jahr abmelden und dann wieder anmelden. Das Wohnmobil muß dauerhaft........also das ganze Jahr über, dem ein und dem selben Zweck dienen.
Besser ist es meiner Meinung nach, es nicht an- und abzumelden, sondern konsequent eine Linie zu "fahren."
Also, wenn Sie das belegen können, wegen der Zugverbindung und die Fahrten mit Ihrem anderen Auto per Fahrtenbuch plus Inspektionen der KFZ-Werkstätte mit km Stand plus Beweis der Stellplatzinhaberin kann es klappen.
Stellen Sie sich aber bitte darauf ein, dass es je nach Bearbeiter Ihrer Steuererklärung viele Rückfragen etc. geben kann oder es erst nach einigen Einsprüchen zu den gewünschten Resultaten kommt.
Im Zweifelsfall bitte nochmals fachlichen Rat über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater in Ihrer Region einholen!
Herzliche Grüße
Helga Peller und viel Glück