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Doppelte Haushaltsführung: Die Verpflegungspauschale gilt
Wenn Sie an Ihrem Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhalten ("doppelte Haushaltsführung"), dürfen Sie erhöhte Verpflegungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch haben.
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Expertin für Interkulturelle Kommunikation, Kommunikation