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Experte
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Doppelte Haushaltsführung von ledigen Arbeitnehmern
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen außerhalb ihres Heimatortes einen weiteren Hausstand unterhalten, um von dort aus ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, können die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung unbegrenzt steuerlich geltend machen.
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