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Experte
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Doppelte Haushaltsführung: Allgemeines
Steuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen außerhalb ihres Heimatortes einen weiteren Hausstand unterhalten, um von dort aus ihrer Beschäftigung nachzugehen, können die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist die Zweijahresfrist künftig nicht mehr zu beachten. Dies gilt schon für das Jahr 2003.
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Expertin für Naturheilkunde